Die Zukunft Deines Kindes.

Ein Satz mit X?



Ein Kind. Der Beginn eines neuen Lebens oder das viel zu frühe Ende Deiner Jugend? Emotionale Bereicherung oder finanzielle Bauchlandung? Schwere Liebe oder untragbare Last? Kurz gesagt, ein Satz mit X oder doch ein Satz mit den schönsten drei Worten: „Ich liebe Dich!“ Austragen, abtreiben, zur Adoption freigeben? 


So oder so - auf jeden Fall eine Entscheidung für‘s Leben. Die Antwort liegt bei Dir - Findefux hilft Dir bei der Suche.


Die Zukunft Deines Kindes?
Vielleicht erstmal ein Wort mit X ...



 

Liebe Ratsuchende



wenn Sie ungewollt schwanger sind und sich nicht vorstellen können, mit Ihrem Kind zu leben oder sich während Ihrer Schwangerschaft etwas ereignet hat, so dass Sie sich nicht mehr vorstellen können, Ihr Kind zu behalten, dann sind Sie auf dieser Internetseite richtig.

Diese ersten Informationen sollen keinen persönlichen Kontakt ersetzen. Sie können uns jederzeit rund-um-die-Uhr erreichen:


Über unsere kostenlose Notrufnummer
0800 – 346 333 89
- 24 Std. am Tag

- 7 Tage der Woche

- 365 Tage im Jahr


per E-Mail Beratung@findefux.org

über das Kontaktformular hier

! ! ! !   bitte keine googlemail oder gmail Adresse verwenden  ! ! ! !   

Es gibt zwei Situationen, in denen es zur Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle von Findefux kommt:



Die erste Situation:

Sie sind vor dem Geburtstermin. 


Sie sind ungewollt schwanger und spielen mit dem Gedanken, Ihr Kind zur Adoption frei zu geben. In der ergebnisoffenen Beratung werden Sie gefragt: “Was muss passieren, dass Sie sich vorstellen können, Ihr Kind zu behalten?“ Das ist eine wichtige Frage, weil sie Ihnen vielleicht auch Lösungen aufzeigen kann, die Sie in dieser Stresssituation oft nicht wahrnehmen können; so geht es vielen Menschen in Ausnahmesituationen! Wir können aus einer anderen Perspektive zuhören und beraten.


Sollten wir gemeinsam eine mögliche Alternative zur Vermittlung des Kindes finden, helfen wir Ihnen gerne, die dafür notwendigen Schritte zu gehen.


Entscheiden Sie sich für die Adoptionsfreigabe Ihres Kindes, beraten wir Sie intensiv über den Ablauf einer Vermittlung, die möglichen Adoptionsformen und die rechtlichen Grundlagen einer Adoption. 


Möchten Sie sich an der Auswahl der zukünftigen Adoptiveltern ihres Kindes beteiligen, können Sie Wünsche äußern, z.B. 


  • ob diese in einer Klein- oder Großstadt leben sollen, 
  • ob Ihr Kind in der zukünftigen Familie Einzelkind sein soll oder ob bereits Kinder in der Familie leben sollen.
  • ob die zukünftigen Adoptiveltern sportlich, musikalisch, tierlieb usw. sein sollen.


Ändern sich Ihre Wünsche zu möglichen Adoptiveltern, wird auch dies berücksichtigt. 

Die Fachkräfte der Adoptionsvermittlung suchen nach Ihren Wünschen zwei überprüfte Paare für Ihr Kind aus.


Wenn Sie wollen, können Sie die zukünftigen Adoptiveltern Ihres Kindes mit Hilfe des Exposees, einem kleinen Heft, das die Bewerber über sich erstellt haben, aussuchen.


Sie können diese auch kennenlernen, entweder bei ausreichender Zeit noch vor oder ansonsten nach der Geburt.


Sollten Sie sich bei der Auswahl der Adoptiveltern nicht beteiligen wollen, suchen die Fachkräfte die passenden Adoptiveltern für Ihr Kind aus.


Sie können für Ihr Kind einen Vornamen aussuchen. Oft behält das Kind diesen als Geschenk der leiblichen Mutter und bekommt noch dazu einen zweiten von den Adoptiveltern.


Manche Frauen wünschen sich von uns auch eine Begleitung bei der Geburt, weil die Schwanger­schaft oft vor der Familie und Freunden verheimlicht wird.


Sie werden nach der Geburt auf der gynäkologischen Station und nicht auf der Wöchnerinnenstation sein. Die Adoptiveltern bekommen ein Familienzimmer im Krankenhaus. Sowohl Sie als auch die Adoptiveltern werden von uns in diesen Tagen im Krankenhaus intensiv betreut. Je nach Geburtsform (Kaiserschnitt oder natürliche Geburt) verlassen Sie nach einem oder mehreren Tagen das Krankenhaus. Während Ihres Aufenthaltes melden die Fachkräfte das Kind beim Standesamt an. In diesen Tagen nach der Geburt achten die Fachkräfte darauf, ob Sie sich sicher und wohl fühlen bei Ihrer Entscheidung oder sich bei Ihnen Zweifel entwickeln. Selbstverständlich ist es möglich, dass Sie sich nach der Geburt doch dafür entscheiden können, Ihr Kind zu behalten. In solch einer Situation erörtern wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wenn Sie während des Aufenthaltes im Krankenhaus und in der Zeit danach bei Ihrer Entscheidung bleiben, haben Sie trotzdem noch mindestens 8 Wochen Zeit, Ihre Entscheidung zu revidieren. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben. Bleiben Sie weiterhin bei Ihrer Entscheidung, können Sie frühestens nach dieser Zeit zu einem Notar gehen und dort die Freigabeerklärung unterschreiben. Nach Abgabe dieser Unterschrift gibt es für Sie keine Möglichkeit mehr, Ihr Kind zurück zu verlangen. 


Selbstverständlich stehen wir auch in dieser Phase zu Gesprächen zur Verfügung.
Einige Abgebende entscheiden sich auch, ihrem Kind etwas mitzugeben. Das ist manchmal ein Kuscheltier, Babykleidung oder ein Brief.


Die Adoptiveltern heben diese Dinge in einem Schatzkästchen auf, das für das Kind sehr wertvoll ist, insbesondere dann, wenn es beginnt, sich mit seiner Herkunft auseinanderzusetzen. 


Sie können sich von den Adoptiveltern Fotos Ihres Kindes wünschen; diese erfüllen den Wunsch gerne. Dazu schreiben Sie eine mail oder einen Brief an Findefux; wir leiten Ihren Wunsch an die Adoptiveltern weiter, die Ihrem Wunsch dann gerne entsprechen.





Die zweite Situation:

Sie haben Ihr Kind geboren.


Sie haben Ihr Kind geboren und teilen dem Arzt oder der Hebamme mit, dass Sie es zur Adoption freigeben möchten.


Das Krankenhaus informiert dann in der Regel das Jugendamt oder einen kirchlichen Träger. 

Sie haben ein Recht darauf, selbst zu bestimmen, mit wem das Krankenhaus Kontakt aufnehmen soll und können sich ausdrücklich die Kontaktaufnahme zu Findefux wünschen.
Da wir 24 Stunden zu erreichen sind und bundesweit arbeiten, haben wir die Möglichkeit, schnellst möglich bei Ihnen zu sein.


Das gilt natürlich auch für Wochenenden und Feiertage.


Auch Sie können wie im oben beschriebenen Ablauf Wünsche zu möglichen Adoptiveltern äußern, Adoptiveltern aussuchen und kennen lernen und einen Namen für das Kind aussuchen.






Wir hoffen, dass wir Ihnen einen Überblick über die Beratung von Findefux vermitteln konnten.
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen wollen, schreiben Sie uns bitte eine 
Mail oder rufen Sie über unsere kostenlose Notrufnummer an. 


Wir haben Zeit, Sie intensiv zu beraten und Sie bei der Entscheidung zur Adoptionsfreigabe ihres Kindes zu begleiten.


Findefux ist es sehr wichtig, dass Sie als Ratsuchende uns an die Hand nehmen und dadurch den Ablauf der Beratung und ggf. der Adoptionsvermittlung bestimmen.

 

Selbstverständlich gilt für alle Mitarbeiterinnen von Findefux die Schweigepflicht!



 

Hier finden Sie weitere Hilfestellungen

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