Kostenbeiträge der Adoptionsbewerber 
für die Leistungen von Findefux




Als nicht-staatlicher und nicht-kirchlicher Träger der Beratungs- und Adoptionsvermittlungsstelle Findefux e.V. ist es uns seit unserer staatlichen Zulassung im Jahr 2006 wichtig, ein weltanschaulich, politisch und konfessionell ungebundenes Angebot für Inlandsadoptionen machen zu können.


 

Unsere Kosten fallen im Wesentlichen für die gesetzlich vorgeschriebenen Vollzeitstellen für Fachkräfte der Adoptionsvermittlung, Miete für den Büroraum, in dem auch unsere Beratungsarbeit und die Infoveranstaltung stattfinden und verschiedene allgemeine Betriebskosten (Buchhaltung, Telefon, Büromaterial, u.ä.m.) an.


Da wir als freier Träger unsere Leistungen nicht aus Steuergeldern bezahlt bekommen, ergibt sich für ein komplettes Überprüfungsverfahren die Notwendigkeit, einen Kostenbeitrag in Höhe von 12.500 Euro (zzgl. der individuellen Fahrkosten für den Hausbesuch) zu erheben; für unsere Beratung und Betreuung in der Adoptionspflegezeit einen Kostenbeitrag i.H.v. 2.500 Euro zzgl. etwaiger Sachkosten (weitere Informationen auf dem Blatt
 Kostenübersicht‘).

Zur Entlastung der Bewerber wird die Zahlung des Kostenbeitrags auf mehrere Monate verteilt; die 5 Raten zu je 2.500 Euro folgen einem Zeitplan:


Rate Fester Zeitpunkt
1 = 2.500 € Start
2 = 2.500 € 10 Wochen nach Start
3 = 2.500 € 14 Wochen nach Start
4 = 2.500 € 18 Wochen nach Start
5 = 2.500 € 22 Wochen nach Start

Diese Kostenbeiträge erfolgen unabhängig von der Entscheidung unserer Fachkräfte über die Aufnahme in den Bewerberpool oder einer etwaigen Adoptionsvermittlung; die Zahlung begründet keinen Anspruch auf die Vermittlung eines Kindes. Sollten die Fachkräfte im Überprüfungsverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass Sie NICHT als Adoptions­bewerber aufgenommen werden können, werden die bis dahin geleisteten Zahlungen NICHT erstattet. Derartige Ablehnungen hat es seit Beginn unserer Tätigkeit in 2006 dreimal gegeben.


Bei einer Adoptionsvermittlung – 
die kostenlos ist – entstehen in der Adoptionspflegezeit für die Adoptivpflegeeltern weitere Kosten i.H. einer weiteren 6. Pauschale von 2.500 Euro. Damit werden die Betreuung und Beratungsgespräche sowie Hausbesuche bei den Adoptivpflegeeltern und unsere Arbeiten mit den anderen am Verfahren Beteiligten (örtliches Jugendamt, Vormund und Gericht) sowie die Erstellung der fachlichen Äußerung für das Familiengericht abgegolten. Außerdem sind Sachkosten (ggf. Auslagen für die Abgebende, ggf. Bereitschaftspflege, Fahrtkosten u.ä.m.) zu erstatten (nähere Informationen auf dem Blatt ‚Kostenübersicht‘).


Für Adoptiveltern, die bereits ein Kind von unserer Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt bekommen haben und sich nun um die Aufnahme eines zweiten Kindes bewerben, gilt unter Gleichbehandlungs­gesichtspunkten eine vergleichbare Kostenregelung. Da diesem Verfahren eine bereits durch unsere Fachkräfte durchgeführte Eignungsüberprüfung zu Grunde liegt verringern sich die ersten fünf Teilzahlungsbeträge um jeweils 500,- €.


Jede/r Adoptionsbewerber/in muss eine eigene Entscheidung treffen, ob ein Bewerbungsverfahren mit diesen Kostenbeiträgen durchgeführt werden soll. Unsere Adoptionsvermittlungszahlen aus der Vergangenheit sind keine Vorhersagen für die Zukunft; die Zahl der vermittelten Kinder kann auch höher oder niedriger liegen.


Bei Rückfragen stehen wir Ihnen als Trägerverein gerne zur Verfügung:
Findefux e.V. ehrenamtlicher Vorstand: ChrisTine Bredendiek
0234– 60 84 999 // 
vorstand@findefux.org

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