Primäre Aufgabe ist die Beratung von ungewollt Schwangeren und Müttern in Überforderungssituationen. Die Beratung findet mit dem Ziel der Sicherung des Wohl des Kindes statt: Es wird die 'beste Lösung' für die Beteiligten gesucht. Dies kann eine Hilfe zur Stärkung der Mütter und dem Verbleib des Kindes im Herkunftshaushalt ebenso bedeuten wie eine Freigabe des Kindes.
Die Adoptionsvermittlung erfolgt erst, wenn die Mutter ausführlich über die Konsequenz einer Freigabe informiert sind und sich für diesen Schritt entschieden hat.
Findefux arbeitet im gesamten Bundesgebiet und freut sich über Ihr Interesse.
Wir führen keine Auslandsadoptionen durch.
Möchten Sie gerne ein Kind in Ihre Familie aufnehmen, besuchen Sie eine unserer Informations-Veranstaltungen.
Mindestens eine Person des Bewerberpaares muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, beide müssen deutsch sprechen können.
Da die Entscheidung zur Adoption immer eine gemeinsame Entscheidung sein sollte, ist es wichtig, dass Sie sich als Paar gemeinsam ein persönliches Bild von den Rahmenbedingungen zur Adoption, unseren Mitarbeitern sowie unserem Verein machen können.
Während und nach der Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Aufgrund begrenzter räumlicher Kapazitäten kann jeweils nur 1 Paar an einer Veranstaltung teilnehmen. Ihre Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anschließend erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung.
Die Gebühr beträgt 25 € pro Person. Überweisen Sie bitte diese Gebühr nach Eingang Ihrer Anmeldebestätigung, der Sie dann auch unsere Kontoverbindung entnehmen können.
Sie haben sich nach der Teilnahme an der Informationsveranstaltung für eine Bewerbung bei Findefux entschieden. Dieses teilen Sie uns bitte per mail
(vorstand@findefux.org) mit. Dann erhalten Sie per mail eine Vereinbarung zur Kostenübernahme. Diese senden Sie uns unterschrieben an die Vereinsadresse: Findefux e.V., Am Neggenborn 121, 44892 Bochum. Wenn Sie dann auch die 1. Rate über 2.500 € überwiesen haben, erhalten Sie die Bewerbungsunterlagen. Sie schicken bitte die vollständigenUnterlagen per Einwurf-Einschreiben an: Postanschrift: Findefux, Am Neggenborn 121, 44892 Bochum zurück. Nun findet die Überprüfung der formalen Voraussetzungen statt.
Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen zu unserem Bewerbungs- und Überprüfungsverfahren.
Hier werden selbstverständlich Ihre Fragen beantwortet.
Schicken Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen bitte nur als EINWURF-EINSCHREIBEN !
Nur bei vollständiger Mappe und keinen formalen Beanstandungen (z.B. Eintragungen im Führungszeugnis) kann Ihre Überprüfung gestartet werden. Sie müssen vor der Aufnahme in den Pool der erfolgreich überprüften Bewerber verheiratet sein, um gemeinsam das Kind zu adoptieren.
Je nach Ihren Vorerfahrungen als Bewerber finden mindestens 4 Gespräche in unseren Büroräumen in Bochum statt.
Wir freuen uns, Sie in Ihrem Lebensumfeld kennenzulernen und uns von Ihnen Ihre Wohnung/Haus zeigen zu lassen. Die dafür anfallenden Reisekosten entnehmen Sie bitte der Kostentabelle.
Im Abschlussgespräch haben Sie die Gelegenheit den Bericht, der während der Gespräche erstellt wird, gegenzulesen und ggf. Änderungswünsche mitzuteilen, wenn Sie sich nicht verstanden fühlen.
Mit der Aufnahme in den Bewerberpool beginnt für Bewerber die unschöne Zeit des Wartens. Leider können wir Ihnen keinen Anhaltspunkt über die Dauer Ihrer Wartezeit nennen, da Findefux ausschließlich nach den Bedürfnissen der abgebenden Mütter vermittelt.
Somit gibt es keine Wartelisten und keine Garantie jemals ein Kind über Findefux vermittelt zu bekommen !
Jedes Adoptionsverfahren ist anders. Wir versuchen, den Wünschen und Bedürfnissen der Abgebenden in besonderer Weise gerecht zu werden. Von daher kann der dargestellte Weg nur eine grobe Richtschnur sein.
Kommen Sie als Adoptiveltern für ein zu vermittelndes Kind in Frage, weil Sie den Wünschen der Abgebenden entsprechen, werden wir Sie zunächst in anonymisierter Form den abgebenden Eltern vorschlagen (falls diese es wünschen).
Entscheiden sich die abgebenden Eltern für Sie als Adoptiveltern, werden wir Ihnen die Geschichte des Kindes sowie seiner Familie in anonymisierter Form vorstellen. Dann können Sie sich entscheiden, ob Sie das Kind mit samt seiner Geschichte annehmen möchten.
Wünschen die Beteiligten ein persönliches Kennenlernen, findetet dieses mit unserer Begleitung und auf Wunsch anonym statt.
Die Übergabe des Kindes an die Adoptivpflegeeltern findet nach den Wünschen der abgebenden Eltern statt. Jetzt beginnt die Adoptivpflegezeit.
Nach frühestens acht Wochen kann die abgebende Mutter beim Notar die Freigabeerklärung erteilen. Bis zur Freigabeerklärung kann die abgebende Mutter ihre Entscheidung wieder ändern und ihr Kind zurück nehmen. Das ist dann natürlich ein äußerst schmerzlicher Prozess für die Adoptiveltern.
Während der Adoptionspflegezeit halten wir engen Kontakt zu Ihnen und erstellen im Anschluss die ‚fachliche Äußerung’ für das Gericht.
Nach der Adoptionspflegezeit, in der eine Eltern-Kind-Beziehung (die Grundlage des Adoptionsbeschlusses) entstanden ist, entscheidet das Gericht über den Ausspruch der Adoption.
Nach vollzogener Adoption steht Ihnen die Adoptionsvermittlungsstelle auch weiterhin zur Beratung z.B. in Erziehungsfragen etc. zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen, sich einer Gruppe von Adoptivfamilien anzuschließen, um sich gegenseitig zu unterstützen.
Alle diese Schritte werden sowohl mit den Bewerbern im Bewerbungsverfahren, als auch mit der abgebenden Mutter im Beratungsprozess und im Adoptionsvermittlungsverfahren besprochen.