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Liebe Ratsuchende,
Diese ersten Informationen sollen keinen persönlichen Kontakt ersetzen. Sie können uns jederzeit rund-um-die-Uhr erreichen:
Es gibt zwei Situationen, in denen es zur Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle von Findefux kommt:
Die erste Situation: Sie sind Sie sind ungewollt schwanger und spielen mit dem Gedanken, Ihr Kind zur Adoption frei zu geben. In der ergebnisoffenen Beratung werden Sie gefragt: “Was muss passieren, dass Sie sich vorstellen können, Ihr Kind zu behalten?“ Das ist eine wichtige Frage, weil sie Ihnen vielleicht auch Lösungen aufzeigen kann, die Sie in dieser Stresssituation oft nicht wahrnehmen können; so geht es vielen Menschen in Ausnahmesituationen! Wir können aus einer anderen Perspektive zuhören und beraten.
Ändern sich Ihre Wünsche zu möglichen Adoptiveltern, wird auch dies berücksichtigt. Die Fachkräfte der Adoptionsvermittlung suchen nach Ihren Wünschen zwei überprüfte Paare für Ihr Kind aus. Sollten Sie sich bei der Auswahl der Adoptiveltern nicht beteiligen wollen, suchen die Fachkräfte die passenden Adoptiveltern für Ihr Kind aus. Manche Frauen wünschen sich von uns auch eine Begleitung bei der Geburt, weil die Schwangerschaft oft vor der Familie und Freunden verheimlicht wird. Sie werden nach der Geburt auf der gynäkologischen Station und nicht auf der Wöchnerinnenstation sein. Die Adoptiveltern bekommen ein Familienzimmer im Krankenhaus. Sowohl Sie als auch die Adoptiveltern werden von uns in diesen Tagen im Krankenhaus intensiv betreut. Je nach Geburtsform (Kaiserschnitt oder natürliche Geburt) verlassen Sie nach einem oder mehreren Tagen das Krankenhaus. Während Ihres Aufenthaltes melden die Fachkräfte das Kind beim Standesamt an. In diesen Tagen nach der Geburt achten die Fachkräfte darauf, ob Sie sich sicher und wohl fühlen bei Ihrer Entscheidung oder sich bei Ihnen Zweifel entwickeln. Selbstverständlich ist es möglich, dass Sie sich nach der Geburt doch dafür entscheiden können, Ihr Kind zu behalten. In solch einer Situation erörtern wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wenn Sie während des Aufenthaltes im Krankenhaus und in der Zeit danach bei Ihrer Entscheidung bleiben, haben Sie trotzdem noch mindestens 8 Wochen Zeit, Ihre Entscheidung zu revidieren. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben. Bleiben Sie weiterhin bei Ihrer Entscheidung, können Sie frühestens nach dieser Zeit zu einem Notar gehen und dort die Freigabeerklärung unterschreiben. Nach Abgabe dieser Unterschrift gibt es für Sie keine Möglichkeit mehr, Ihr Kind zurück zu verlangen. Selbstverständlich stehen wir auch in dieser Phase zu Gesprächen zur Verfügung. ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Die zweite Situation: Sie haben Sie haben Ihr Kind geboren und teilen dem Arzt oder der Hebamme mit, dass Sie es zur Adoption freigeben möchten. Sie haben ein Recht darauf, selbst zu bestimmen, mit wem das Krankenhaus Kontakt aufnehmen soll und können sich ausdrücklich die Kontaktaufnahme zu Findefux wünschen. ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Wir hoffen, dass wir Ihnen einen Überblick über die Beratung von Findefux vermitteln konnten. Wir haben Zeit, Sie intensiv zu beraten und Sie bei der Entscheidung zur Adoptionsfreigabe ihres Kindes zu begleiten. Findefux ist es sehr wichtig, dass Sie als Ratsuchende uns an die Hand nehmen und dadurch den Ablauf der Beratung und ggf. der Adoptionsvermittlung bestimmen. Selbstverständlich gilt für alle Mitarbeiterinnen von Findefux die Schweigepflicht!
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